Der Medienkompetenzrahmen NRW ist Ausgangspunkt für die Entwicklung eines schulischen Medienkonzepts. Alle Schulen in NRW sind dazu verpflichtet, entsprechend ihrer pädagogischen Bedürfnisse und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufzustellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält (BASS 16-13 Nr. 4 »Unterstützung für das Lernen mit Medien«; Schulmail »Medienkompetenzrahmen NRW« vom 26.6.2018).
Die Entwicklung schulischer Medienkonzepte ist kein einmaliger Akt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, dessen zentrale Elemente sich in diesen sieben Schritten abbilden.
Erster Schritt: Vorbereitung zur Implementierung
Zweiter Schritt: Zuordnung der Fächer
Dritter Schritt: Entwicklung von Unterrichtsinhalten
Vierter Schritt: Bestandsaufnahmen
Fünfter Schritt: Vernetzungsmöglichkeiten
Sechster Schritt: Ausformulierung und Verabschiedung des Medienkonzepts
Siebter Schritt: Evaluation und Fortschreibung
Erster Schritt
1. Vorbereitung zur Implementierung
Das schulische Medienkonzept soll als Teil des Schulprogramms angelegt sein, auch um es mit den pädagogischen Zielsetzungen und Schwerpunkten der Schulen unmittelbar zu verbinden. Zudem betreffen die Festlegungen des Medienkonzepts zentrale Fragen des Schulentwicklungsprozesses, insbesondere der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung, und ziehen z.T. bautechnische Umsetzungen nach sich.
Kompetente Hilfen in diesem Prozess finden die Schulen bei der Medienberatung NRW, den Medienberaterinnen und Medienberatern sowie den Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren im Kompetenzteam vor Ort.
Um im Vorfeld der Erarbeitung des Medienkonzepts die Akzeptanz in der Schulgemeinde zu erzielen, muss es zunächst in den Schulgremien thematisiert werden.
In diesen Gremien können folgende Leitfragen thematisiert werden:
- Welches Leitbild haben wir in Bezug auf das Lernen und Lehren im digitalen Wandel?
- Welche pädagogischen Ziele haben wir in Bezug auf das Lernen mit und über Medien (z. B. bezogen auf Fächer, Methoden, Teilkompetenzen aus dem Medienkompetenzrahmen NRW)?
- Welche weiteren Ziele aus dem Schulprogramm können wir hiermit verknüpfen (z. B. Umgang mit Vielfalt, Förderung des individuellen Lernens etc.)?
- Was hat sich in der Schule in Bezug auf das Lernen mit und über Medien bereits etabliert?
- In welchem Zeitraum wollen wir unsere Ziele erreichen und überprüfen?
Neben der Lehrerkonferenz sollten auch die Schülervertretung und die Schulpflegschaft umfassend informiert werden. Die Vorteile, die ein systematisches und aufeinander abgestimmtes Konzept liefert, können hier diskutiert werden; eine Bestandsaufnahme und Evaluation der bisherigen Nutzung digitaler Medien kann im Unterricht vorgenommen werden.
Die Umsetzung eines Medienkonzepts setzt eine entsprechende IT-Ausstattung voraus. Das Medienkonzept kann aus Sicht der jeweiligen Schule die Bedarfe an Ausstattung definieren. Die tatsächliche Beschaffung von IT-Ausstattung – die nur durch den Schulträger erfolgen kann – und deren sinnvoller Einsatz an Schule erfordern praktisch eine enge Abstimmung zwischen Schule, Schulträger und eventuell externen Dienstleistern vor Ort. Eine abgestimmte Medienentwicklungsplanung des Schulträgers, die in der Summe die Medienkonzepte seiner einzelnen Schulen bündelt, ist Ausdruck gelungener Schulentwicklung und kann ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit sein. Auch daher sollten Schulen den Schulträger frühzeitig in ihre Überlegungen und Planungen miteinbeziehen.
Vorteile
- Schulleitung erhält ein klares Konzept als Grundlage für den Dialog mit dem Schulträger und für die Kommunikation nach innen und außen
- Lehrkräfte erfahren Entlastung und Sicherheit, weil sie die an sie gestellten Erwartungen gemeinsam angehen und auf die Fächer verteilen
- Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten Informationen über Unterrichtsziele und Ergebnisse und werden in den Prozess der Medienkompetenzvermittlung einbezogen
- Schülerinnen und Schüler erwerben Medienkompetenzen unabhängig von der einzelnen Lehrkraft
- Schulträger erhält verlässliche Aussagen seiner Schulen und kann seine Investitionen besser planen und entwickeln
Zweiter Schritt
2. Zuordnung der Fächer
Nach der Klärung der Fragen zur strukturellen Implementierung sollte eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Bereichen des Medienkompetenzrahmen NRW erfolgen. Die in ihm formulierten Teilkompetenzen lassen sich gut über alle Unterrichtsfächer hinweg mit Unterrichtsinhalten verbinden und vermitteln.
So kann’s gehen:
- Identifizierung der Stellen in den schulinternen Lehrplänen, an denen medienbezogene Unterrichtsinhalte bereits behandelt werden.
- Absprachen über die sinnvolle Verortung der Kompetenzbereiche in den schulinternen Curricula. Für manche Inhalte sind einzelne, z. B. gesellschaftswissenschaftliche, sprachliche, künstlerische oder mathematisch-naturwissenschaftliche, Fächer besonders geeignet. Für andere Themen sowie generell für Grund- und Förderschulen bieten sich eher fächerübergreifendes Arbeiten oder Projekte im Ganztag und mit außerschulischen Partnern an.
Generell sind unterschiedliche Formen der Implementierung des Medienkompetenzrahmen NRW in das Schulcurriculum denkbar, denn die Zuordnungen müssen so an die individuellen Gegebenheiten der Schule angepasst sein, dass das Lernen mit und über Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht wird. Alle Fächer können durch ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der geforderten Kompetenzen beitragen. Das Medienkonzept sollte so angelegt werden, dass es für alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler Teil des Schul- und Unterrichtsalltags wird.
TIPP: Es empfiehlt sich, alle Teilkompetenzenspiralcurricular auf unterschiedliche Fächer und Jahrgangsstufen zu verteilen und fächerüber- greifende schulinterne oder -externe Projekte zu planen. Nur wenn eine Teilkompetenz immer in mehreren Fächern und Jahrgangsstufen berück- sichtigt wird, kann eine langfristig wirksame und sich stetig vertiefende Medienkompetenzvermittlung entstehen.
Die am Prozess Beteiligten sollten folgende Fragen beantworten:
- Gibt es bereits ein Medienkonzept?
- Passt das Medienkonzept (noch) zum Schulprogramm?
- Welche Schnittstellen gibt es bereits zwischen den bestehenden schulinternen Lehrplänen und dem Medienkompetenzrahmen NRW? Wo sind Lücken?
- Mit welchen Inhalten, welcher Aus- stattung und welchen Personen werden die bestehenden Konzepte bislang umgesetzt?
- Welche (neuen) Kompetenzen
- sollen an welche Inhalte angebunden werden?
- Wie sollen Eltern und Erziehungsbe- rechtigte in die Medienkompetenzver- mittlung eingebunden werden?
Hilfreiches Planungsraster
Ein hilfreiches praxisnahes Instrument zur Zuordnung der Fächer ist vor allem für die Sekundarstufe I das Planungsraster. Es hilft, eine Zuordnung der Fächer herzustellen. Nachdem die Fachkonferenzen einzeln beraten haben, können die Zuordnungen hier gesammelt werden.
Dritter Schritt
3. Entwicklung von Unterrichtsinhalten
Oft kann der Kompetenzerwerb mit bereits bewährten Unterrichtseinheiten verknüpft werden; manchmal reicht es aus, einzelne Schwerpunkte zu verschieben oder zu ergänzen. Bei der Planung einzelner Unterrichtseinheiten legen in der Sekundarstufe I die Fachkonferenzen fest, welche Lern- mittel für die einzelnen Teilkompetenzen genutzt werden sollen.
Hierbei können Anregungen aus dem Online-Portal zur Medienkompetenzvermittlung als auch eingeführte Leitmedien und eventuell bereits vorhandene weitere Unterrichtsmaterialien berücksichtigt werden. Die getroffenen Absprachen werden abschließend in den schulinternen Curricula sowie im Medienkonzept schriftlich festgehalten.
Aufgrund wandelnder pädagogischer Anforderungen, technischer Weiterentwicklungen und wachsender Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer müssen die Unterrichtseinheiten und Umsetzungsszenarien regelmäßig aktualisiert und angepasst werden.
Bausteine zur Unterstützung:
Folgende Bausteine unterstützen zurzeit bei der Erstellung, Implementierung und Fortentwicklung eines schulinternen Medienkonzepts:
- Broschüre Medienkompetenzrahmen NRW inkl. Erläuterungen
- Online-Portal zur Medienkompetenzvermittlung (www.medienkompetenzrahmen.nrw)
- Dokumentationsheft Medienpass NRW für die Grundschule (hier als Printmaterial zu bestellen)
Der Medienkompetenzrahmen NRW
Der Medienkompetenzrahmen NRW stellt die Grundlage des schulischen Medienkonzepts dar und definiert Fähigkeiten und Fertigkeiten, über die Kinder und Jugendliche im Umgang mit Medien verfügen sollten. Die sechs Kompetenzbereiche mit insgesamt 24 Teilkompetenzen zielen in ihrer Gesamtheitauf eine systematische Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette und beziehen neben schulischen auch außerschulische Lernorte mit ein. Sie definieren unabhängig von der Schulform den angestrebten Kompetenzstand zum Ende der Pflichtschulzeit.
Der Medienkompetenzrahmen NRW
- gibt die Leitlinie für die anstehende und schrittweise Überarbeitung aller Kernlehrpläne vor, durch die die Kompetenzen des Medienkompetenzrahmens NRW dann in allen Fächern und Schulstufen verbindlich festgeschrieben sind.
- leistet Orientierung bei der (Weiter-)Entwicklung schulinterner Lehrpläne.
- ist verbindlicher Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung des schulischen Medienkonzepts.
- bietet Orientierung bei der Entwicklung von Ausbildungskonzepten in der Lehreraus- und -fortbildung an Hochschulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.
Online-Portal zur Medienkompetenzvermittlung
Das Portal www.medienkompetenzrahmen.nrw bietet den Schulen einerseits Hilfestellung bei der Unterrichtsentwicklung mit Blick auf die Medienkompetenzvermittlung und die Erstellung eines schulischen Medienkonzepts, und unterstützt andererseits Lehrende und Erziehende bei der konkreten Umsetzung der Teilkompetenzen. Es zeigt auf, wo und wie die Anforderungen des Medienkompetenzrahmens NRW in den Fachunterricht integriert werden können und gibt prak- tische Hinweise und Anregungen für Lehrkräfte.
Das Portal
- bietet konkrete Hilfe bei der Erstellung eines schuleigenen Medienkonzepts,
- erläutert die definierten Teilkompetenzen mit Hilfe konkreter Umsetzungsbeispiele,
- zeigt dadurch auf, wo und wie Medien- kompetenzen im Fachunterricht erwor- ben werden können,
- bietet durch Unterrichtsbeispiele, weiterführende Materialien sowie außerschulische Kooperationspartner Unterstützung bei der Umsetzung
- im Unterricht und der Verankerung in den schulinternen Lehrplänen.
Die Schulen können und sollen die Hilfestellungen zur Kompetenz- vermittlung individuell auf ihre Bedürfnisse und Ressourcen abstimmen. Auch eigene und bereits bewährte Materialien können dabei zum Einsatz kommen.
Viele der auf der Seite www.medienkompetenzrahmen.nrw vorgestellten Materialien sind nicht ausschließlich für den schulischen Unterricht konzipiert: Sie können auch für außer- unterrichtliche Angebote genutzt werden. Mit Rücksicht und Blick auf unterschiedliche Schulformen, Fächer und Lern- gruppen oder für die Arbeit in außerschulischen Einrichtungen lassen sie sich leicht anpassen und bieten Raum für individuelle Lösungen.
Medienpass NRW
Der Medienpass NRW als Stempelheft dient einer altersgerechten Dokumentation der Kompetenzentwicklung
in der Grundschule. Für die Kinder ebenso wie für ihre Eltern und Erziehungsberechtigten schafft er in kindgerechter Sprache Transparenz über die erworbenen Medienkompetenzen.
Vierter Schritt
4. Bestandsaufnahmen
Am Anfang der Medienkonzeptarbeit steht eine Inventarisierung der technischen Ausstattung der Schule. So erhält jede Schule schnell einen guten Überblick über den aktuellen Ist-Zustand und ihre Bedarfe. Im Austausch mit dem Schulträger lassen sich auf dieser Basis zukünftige Maßnahmen zur Sachausstattung sinnvoll und nachhaltig planen.
Ein gut begründetes und schlüssiges Medienkonzept unterstützt den Schulträger bei der Entscheidung über Beschaffungsnotwendigkeiten und die Aus- stattung seiner Schulen.
Neben der technischen Ausstattung bilden aber auch die Kompetenzen des Kollegiums eine Grundvoraussetzung für gelungene Einsatzszenarien von Medien im Unterricht. Auch sie sollten betrachtet werden und bilden so den Ausgangspunkt für die Fortbildungsplanung.
Ausstattung
Für den Unterricht werden an den Schulen viele unterschiedliche Lernmittel benötigt. Leitmedien sind meist Schulbücher, die häufig digital ergänzt werden oder auch schon in digitaler Form vorliegen. Darüber hinaus werden digitale Medien zunehmend selbst zum Unterrichtsinhalt.
Entscheidungen über die Anschaffung von Technik basieren daher immer auf der vorhandenen Ausstattung und der Frage, welche Ziele des Medienkonzepts einer erweiterten Ausstattung bedürfen. Dazu müssen zunächst Bestandsaufnahmen bzw. Inventarisierungen und eine Evaluation der Nutzung der Geräte erfolgen.
Bestandsaufnahme der digitalen Infrastruktur:
- Existiert eine Internetanbindung der Schule per Glasfaser?
- Wie sieht die Vernetzung der Räume aus? Welche Räume sind wie vernetzt? Wie ist deren Auslastung?
- Gibt es an der Schule eine flächendeckende, gigabitfähige WLAN-Versorgung?
- Wie sehen die Anbindungsmöglichkeiten externer Endgeräte aus?
Auf Basis der Antworten lässt sich der zukünftige Bedarf in Sachen digitaler Infrastruktur formulieren.
Bestandsaufnahme Hard- und Software:
- Wie ist die technische Ausstattung in den einzelnen Unterrichtsräumen – jenseits spezieller Computerräume – und wie viele Endgeräte befinden sich an der Schule? Wie ist deren Zustand? Wie oft werden sie genutzt (quantitative Nutzung)?
- Welche weiteren Ausstattungen besitzt die Schule (Präsentationstechnik etc.)? Wie ist deren Zustand? Wie oft werden sie genutzt (quantitative Nutzung)?
- Welche Software und Lizenzen stehen zur Verfügung? Wie ist deren Nutzung?
- Existieren Lernplattformen / Lernmanagementsysteme (LMS) wie zum Beispiel Moodle an der Schule? Wie werden sie genutzt?
- Werden Apps und Webdienste genutzt? Wenn ja, welche?
Auf Basis der Antworten lässt sich der zukünftige Bedarf in Sachen digitaler Infrastruktur und ein Nutzungskonzept formulieren.
Bestandsaufnahme Prozesse, Verwaltung, Wartung etc.:
- Existiert ein Nutzungskonzept für private, Leih- oder Mietgeräte (Smartphones, Tablets, …)?
- Wer ist für die Einrichtung, Betreuung und Wartung der Ausstattung in der Schule verantwortlich?
- Wie ist der First- und Second-Level- Support in Abstimmung mit dem Schulträger geregelt (Kooperation mit IT-Dienstleister, …)?
- Welche schulinternen Abstimmungs- prozesse über Anschaffungswünsche müssen erfolgen?
- Wie hoch sind die Betriebskosten? Welche Kosten kommen durch Neuanschaffungen hinzu?
- Welche Fördermöglichkeiten bestehen?
Auf Basis der Antworten lässt sich der zukünftige Bedarf definieren.
WICHTIG: Bei der Formulierung des Ausstattungsbedarfs sollte unbedingt konkret darauf Bezug genommen werden, in welcher Beziehung die Ausstattung mit den im pädagogischen Teil des Medienkonzepts festgelegten Zielen steht. Dies ist besonders für die Zusammenarbeit mit dem Schulträger wichtig. Denn die schulischen Medienkonzepte dienen dem zuständigen Schulträ- ger als Grundlage für die kommunale Medienentwicklungspla- nung. Sie gewährleisten dadurch die Wahrnehmung des gemein- samen Bildungsauftrags von Schulen und Schulträgern vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Entwicklungen.
Ausführliche Informationen zum Thema:
- »Lernförderliche IT- Ausstattung für Schulen« auf den Seiten der Medienberatung NRW.
- »Lernen im digitalen Wandel – Schulisch kommunale Praxis im Kreis Coesfeld«, Gemeinsamer Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld
- »Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalen Gesellschaft«, Zweite, überarbeitete Auflage, Bezirksregierung Münster, September 2018
Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Durch neu gesteckte pädagogische Ziele entstehen auch Bedarfe in der Lehrerfortbildung. Um festzustellen, welche Fähig- und Fertigkeiten im Kollegium derzeit bereits vorhanden sind, emp- fiehlt sich eine Bestandsaufnahme.
Bestandsaufnahme der Fortbildungsbedarfe im Kollegium:
- Wie sieht das quantitative Nutzungs- verhalten aus? Wie werden digitale Medien im Unterricht tatsächlich verwendet (Wann? Wie häufig? …)?
- Wie sieht das qualitative Nutzungs- verhalten in Bezug auf die vorhandene Ausstattung aus?
- Welche besonderen Kompetenzen bestehen im Kollegium?
- Wie sieht die bestehende Fortbildungsplanung aus?
Auf Basis der Antworten lässt sich der zukünftige Bedarf an technischen und pädagogischen Fortbildungen formulieren (schulintern oder -extern, Umfang, Finanzierung, Adressaten)
Ansprechpartner sind hier in erster Linie die Medienberaterinnen und Medienberater vor Ort. Aber auch schulinterne (Kurz-) Fortbildungen von Lehrenden für interessierte Kolleginnen und Kollegen im regelmäßigen Turnus (z. B. einmal wöchentlich für eine halbe Stunde) haben sich bewährt.
Fünfter Schritt
5. Vernetzungsmöglichkeiten
Um die im Medienkonzept und im Schulprogramm definierten Ziele zu erreichen, bedarf es des Austausches und der Kooperation mit weiteren Akteuren im Umfeld von Schule.
Schulpartnerschaften
In vielen Gemeinden und Städten findet bereits eine Koopera- tion zwischen Schulen im Bereich der Wahlpflichtfächer oder Oberstufenkurse statt. Aber auch Grund- und weiterführende Schulen arbeiten z.T. schon in Projekten zusammen. So können sowohl die technische Ausstattung als auch das vorhandene Wissen in den Kollegien gemeinsam genutzt werden, um unter- richtliche Projekte und Vorhaben zu realisieren. Diese Kooperati- onen setzen intensive Absprachen im Bereich der Stunden- und Raumplanung voraus, bieten aber langfristig die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern eine viel größere Bandbreite an Ausstattung zugänglich zu machen.
Die Vermittlung von Medienkompetenz kann auch gefördert werden, indem sich Schulen über gemeinsam genutzte Lern- plattformen digital vernetzen und regelmäßig Informationen sowie Unterrichtsmaterialien und -beispiele sammeln und aus- tauschen. Hierzu zählen auch Absprachen zwischen unterschied- lichen Schulformen, z. B. zwischen Grund- und weiterführenden Schulen hinsichtlich des Kompetenzstandes der Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt des Übergangs.
Außerschulische Partner
Möglicherweise können nicht alle im Medien- konzept festgelegten Ziele mit dem Personal und den vorhandenen Ausstattungsmitteln in der Schule oder durch Kooperationen mit ande- ren Schulen erreicht werden. Aber auch außer- halb der Schule gibt es potenzielle Kooperationspartner, die hierzu zentrale Beiträge leisten können. So bieten beispielsweise Bibliotheken im Bereich »Informieren und Recherchieren« oder auch »Problemlösen und Modellieren« vielfältige Angebote, die zum Medienkompetenzrahmen NRW passen. Viele kommunale Medienzentren verleihen Geräte und bieten Fortbildungen an. Auch Träger der Kinder- und Jugendhilfe machen Angebote zur aktiven Medienarbeit, die die schulischen Angebote aufgreifen und ergänzen. Eine Anbindung kann auch an das Konzept des gebundenen Ganztags- oder vertiefend im Bereich des offenen Ganztagskonzepts erfolgen.
WICHTIG: Hinweise auf die Kooperation mit Partnern sollten im Medienkonzept festgehalten werden.
Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern bieten:
Für eine verlässliche und dauerhafte Kooperation ist es sinnvoll, sie vertraglich zu regeln und über das Medienkonzept im Schulprogramm festzuschreiben. Eine hilfreiche Kooperationscheckliste mit Hinweisen zur Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern bieten die Bildungspartner NRW an.
Eltern und Erziehungsberechtigte
Kinder und Jugendliche benötigen zum Erlernen eines kompetenten Umgangs mit Medien auch Freiräume. Im Schulalltag kann dies im Rahmen von Projekten oder AGs, beispielsweise im Übermittagsbereich und durch außerschulische Partner, geschehen.
Schülerinnen und Schüler sind bei der unter- richtlichen und außerunterrichtlichen Medienkompetenzvermittlung auf Unterstützung und Vorbilder angewiesen. Neben den Lehr- sowie den pädagogischen Fachkräften müssen die Erziehungsberechtigten medienkompetent sein, um ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden zu können. Die Familie ist in der Regel der erste Ort, an dem Medien genutzt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte stellen die frühesten Weichen dafür, wie ihre Kinder mit Medien umgehen. Die in der Familie gesammelten Erfahrungen und Gewohnheiten bringen die Schülerinnen und Schüler dann mit in den Schulalltag.
Daher benötigen Eltern und andere Erziehungsberechtigte auch auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote mit verständlichen, leicht zugänglichen Informationen und Ansprechpartnerinnen und -partnern. Sie sollten unbedingt in die Entwicklung des Medienkonzepts und speziell der Medienkompetenzvermitt- lung eingebunden werden.
WICHTIG: Informationen, Schulungsangebote und die Möglichkeit der Vermittlung von Referentinnen und Referenten unterstützen u. a.:
- www.medienkompetenzrahmen.nrw/weitere- angebote/elternarbeit-familien/
- www.medienkompetenzrahmen.nrw
- www.ajs.nrw.de
- www.elternundmedien.de
- www.klicksafe.de/elternarbeit/
Sechster Schritt
6. Ausformulierung und Verabschiedung des Medienkonzepts
Die gemeinsame Arbeit am schulischen Medienkonzept schafft Verbindlichkeit und ist eine gute Kommunikationsgrundlage für die Abstimmungsprozesse in der Schule. Lernende, Lehrende sowie Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Kooperationspartner, Schulträger und die staatliche Lehrerfortbildung und die Qualitätsanalyse (QA) erhalten über das schriftliche Medienkonzept einen guten Überblick über die Ausrichtung, die Bedarfe und Angebote der Schulen.
TIPP: Bei der Erarbeitung und stetigen Aktualisierung kann die Hilfe des Online-Portals zum Medienkompetenzrahmen NRW genutzt werden, das neben Umsetzungsbeispielen der einzelnen Teilkompetenzen auch bearbeitbare und herunterladbare Vorlagen zur Verfügung stellt.
Alle erforderlichen Gremien müssen nach
der Lektüre des Medienkonzepts ein abschließendes Votum abgeben, damit die Schulkonferenz auf dieser Grundlage einen Beschluss zur Einführung treffen kann, was dann im Schulprogramm verankert wird.
Hier kommt der Schulleitung eine wichtige federführende Rolle zu.
Siebter Schritt
7. Evaluation und Fortschreibung
Ein Medienkonzept ist kein starres Konzept, sondern muss regelmäßig hinsichtlich des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs sowie der Passung der Unterrichtsinhalte mit den Teilkompetenzen überprüft und angepasst werden. Hierzu müssen zeitliche und personelle Absprachen getroffen und festgeschrieben werden.
Medienkonzeptentwicklung ist Schulentwicklung
Medienkonzeptentwicklung an Schulen ist immer gleichzeitig ein Schulentwicklungsprozess, denn sie betrifft die Ebene der Unterrichtsentwicklung und die der Personal- und Organisationsentwick- lung. Daher ist eine erfolgversprechende Medienkonzeptarbeit immer im Sinne der Prozessorientierung zu organisieren.
Checkliste – Zeitplan zur Evaluation und Fortschreibung des Medienkonzepts
- Festlegung und Teilsequenzierung eines Zeitplans, Benennung von Verantwortlichen
- Formulierung und zeitliche Einordnung der wichtigsten Ausstattungsbedarfe, um ggfs. bauliche Maßnahmen parallel zu planen (Glasfaseranbindung, Innenausbau, …)
- Formulierung der wichtigsten Fortbildungsbedarfe, um ggfs. notwendige Grundlagen für die Unterrichtsentwicklung zu legen. Hilfestellung bieten hier beispielsweise die Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren sowie die Medienberaterinnen und Medienberater in den Kompetenzteams
- Festlegung von Evaluationszeiträumen und -formen: Ein Medienkonzept ist kein starres Konzept für die Schublade, sondern muss in regelmäßigen Abständen in den Fachgruppen pädagogisch überprüft und hinsichtlich der technischen Umsetzung im Gespräch mit dem Schulträger angepasst werden
TIPP: Medienkonzeptarbeit ist Bestandteil des Schulentwicklungsprozesses. Kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei diesem Prozess sowie für die Organisation und Durchführung zielführender Fortbildungen sind die Medienberaterinnen und Medienberater vor Ort.
Quelle:
In sieben Schritten zum schulischen Medienkonzept – Leitfaden für Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen
Herausgeber: Medienberatung NRW, Bertha-von-Suttner-Platz 1, D-40227 Düsseldorf, www.medienberatung.schulministerium.nrw.de